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Trophäenrohpräparation und
Trophäeneinfuhr in Ihr Heimatland

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
Aus Erfahrung wissen wir, daß viele Jagdgäste diese Details viel zu wenig beachten - wir ersuchen Sie daher, bitte folgende Punkte genau zu beachten - Sie können sich selbst und auch uns damit eine Menge Ärger ersparen.

1) Trophäenrohpräparation

Wie schon der Name sagt, handelt es sich um eine Rohpräparation - dieses umfaßt Abkochen und grobes Reinigen der Trophäe bzw. Salzen und Rohkonservieren der Decke, damit sie nicht verderben kann. Bleichen und desinfizieren bzw. Feinbearbeitung der Decke sind hier nicht inkludiert - dazu haben die Jagdanbieter während der Jagd auch keine Zeit und auch nicht die Möglichkeit, dies nach geltenden Bestimmungen durchzuführen.

Allerdings können die Trophäen nur in mit WASSERSTOFFPEROXYD (H2O2) desinfiziertem und gebleichtem Zustand in die EU-Länder eingeführt werden (Details unter Trophäeneinfuhr). Daher müssen die Trophäen nach der Jagd bei einem Präparator nachbehandelt werden. Bei einer Jagd in Nordamerika und Afrika ist das kein Problem, da ja die Trophäen im Normalfall ohnehin nicht gleich mitgenommen werden können. Bei einer Jagd in Westeuropa bzw. in Ungarn, Polen oder Serbien werden die Trophäen nach der Jagd im Revier gleich gebleicht und können auch sofort mitgenommen werden.
In Rußland können die Trophäen in den Jagdgebieten nicht gebleicht werden. Es bieten sich daher zwei Möglichkeiten - entweder die Trophäen in Moskau desinfizieren und bleichen zu lassen (allerdings zumeist mit einer zusätzlichen Nächtigung in Moskau verbunden) oder dieses gleich unmittelbar nach der Jagd im Gebiet zu machen.

2) Abnahme von Capes und Decken

Bitte teilen Sie Ihrem Outfitter und/oder Guide immer gleich bei Jagdbeginn mit, ob Sie Ihre Trophäe als Kopf-Schulter- oder als Ganzpräparat machen lassen wollen, da ja das Cape oder die Decke dementsprechend abgenommen werden muß. In der Folge finden Sie eine kurze Anleitung für die Abnahme von Capes und Decken - es ist immer sinnvoll, wenn man diese Arbeit auch selbst überwacht - oder noch besser, wenn man auch selbst Hand anlegt.

3) Trophäeneinfuhr

Bitte beachten Sie vor Buchung einer Jagdreise, ob Sie die betreffende Wildart auch in Ihr Heimatland einführen dürfen. Die Abklärung dieser Punkte obliegt dem Jagdgast. Die Länder haben verschiedene Einfuhrbestimmungen und daher können wir an dieser Stelle nicht auf alle diesbezüglichen Punkte eingehen. Auf Wunsch werden wir Sie gerne über alle Details informieren.
Bei einer Trophäeneinfuhr in die EU-Mitgliedsstaaten sind folgende Punkte besonders zu beachten: Wildarten, welche im Washingtoner Artenschutzabkommen unter Liste 1 angeführt sind - z. B. Leopard, Elefant, Krokodil, aber auch der Schwarzbär, um nur einige zu nennen, können nur unter Vorweis eines gültigen CITES eingeführt werden. Diese CITES werden vom Outfitter bzw. vom Jagdreiseinstitut besorgt. Wildarten, welche im WA-Abkommen unter Liste 2 angeführt sind, können auch mit einer Einfuhrgenehmigung (muß vor jedem Jagdreiseantritt ausgestellt werden) importiert werden.
Besonders zu beachten sind die veterinärrechtlichen Bestimmungen. Alle Schädel können nur dann eingeführt werden, wenn diese mit WASSERSTOFFPEROXID (H2O2) desinfiziert und gebleicht wurden. Dies muß am Veterinärzeugnis gesondert vermerkt werden. Bitte nehmen Sie dieses nicht auf die leichte Schulter. Dieser Punkt ist sehr wichtig, da Trophäen, die nicht verordnungsgemäß behandelt wurden, bzw. wo dies nicht auf dem Veterinärzeugnis vermerkt ist, nicht eingeführt werden düfen und dann auf Kosten des Erlegers in das betreffende Ursprungsland zurückgesendet werden müssen. Jeder Schädel muß separat in einem luftdicht geschlossenen, durchsichtigen Plastiksack verpackt sein. Decken können in rohem, jedoch vollkommen durchgesalzenem, in gesalzen und getrocknetem oder gegerbten Zustand eingeführt werden. Auch dafür benötigen Sie das entsprechende Veterinärzeugnis bzw. die Einfuhrgenehmigung oder das CITES - sofern dies nötig ist.
Änderungen in den oben angeführten Punkten, welche die Trophäeneinfuhr betreffen, sind nicht ausgeschlossen! Bitte diese Punkte immer vor Reiseantritt nochmals mit uns zu besprechen.

4) Trophäenversand

Auf Grund der neuen Regelungen können die Trophäen bei einer Jagd in Afrika, Australien, Nord- u. Südamerika nicht gleich nach der Jagd mitgenommen werden. Diese werden dann nach der Jagd zusammen mit den nötigen Dokumenten innerhalb von drei bis sechs Monaten nachgesandt. Die Kosten für die Desinfektion, Verpackung und Versand gehen immer zu Lasten des Jagdgastes. Sofern CITES nötig sind, werden diese vom Outfitter bzw. vom Jagdreiseinstitut besorgt.
Auf Wunsch und gegen Ihre Kosten können wir auch die gesamte Abwicklung der Trophäeneinfuhr für Sie übernehmen. Bei einer Jagd auf die gängigen Wildarten in EU-Mitgliedsstaaten, bzw. in Ungarn, Serbien gibt es ja ohnehin bei der Trophäeneinfuhr keine Probleme mit dem Artenschutz.
Bei einer Jagd in der GUS empfiehlt es sich, die Trophäen gleich mitzunehmen. Sofern CITES benötigt werden, werden diese noch vor Ihrer Abreise ausgestellt. Unter Umständen kann es daher nötig sein, daß eine zusätzliche Nächtigung in Moskau eingeplant werden muß - dann können auch die Trophäen desinfiziert und gebleicht werden. Das ist immerhin noch besser, als nachträgliche Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen, da diese bei Nichteinhaltung der Verordnungen ja bereits vorprogrammiert sind.

Bitte beachten Sie:
Besonders bei einer Jagd in Afrika oder Nordamerika werden die Gäste oft von einem lokalen Präparator kontaktiert und dieser rät dann, die Trophäen gleich im Jagdland präparieren zu lassen. Der oft niedrigere Preis ist zwar verlockend, aber man nimmt damit auch gewisse Risken in Kauf. Sie haben keine Garantie für die Lieferzeit, wie auch für die Qualität des Präparates. Hinzu kommen dann auch höhere Versandkosten und bei der Einfuhr muß das ganze Präparat verzollt werden. Sicher liegt diese Entscheidung in Ihrem Ermessen, aus Erfahrung empfehlen wir aber, die Trophäen in der Heimat präparieren zu lassen.

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